Unfreiwillige Berühmtheit

Unfreiwillige Berühmtheit bezeichnet eine Person, die ungewollt in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerät, oft durch ein bestimmtes Ereignis oder eine Situation, die nicht beabsichtigt war. Dies kann zum Beispiel durch einen Skandal, einen Unfall oder durch das Festhalten einer privaten Situation durch die Medien geschehen. Die betroffene Person wird häufig ohne ihr Einverständnis zum Objekt des Interesses von Medien und Öffentlichkeit, was zu einem Verlust der Privatsphäre führen kann. Der Begriff beschreibt somit eine Form der Berühmtheit, die nicht aus eigenen Anstrengungen, sondern aus äußeren Umständen entsteht.